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Fakten
Energie regional tauschen

So funktioniert die EEGUD

Die Mitglieder der Energiegemeinschaft nutzen den gemeinsam erzeugten Strom. Die EEGUD trifft die Entscheidungen bezüglich des monatlichen Grundpreises (auch als Mitgliedsbeitrag bekannt), des Strompreises und der Einspeisevergütung selbst. Dadurch sparen sie sich Gebühren und Abgaben für den Bezug von EEG-Strom und erhalten eine stabile Vergütung für in die EEGUD eingespeiste Energie.

Die bestehenden Verträge mit den individuellen Stromlieferanten und Stromabnehmern der einzelnen Teilnehmer bleiben unverändert. Die Energiegemeinschaft wird lediglich als Vermittlerin zwischen geschaltet. Nicht innerhalb der Energiegemeinschaft verbrauchter Strom wird zurückerstattet und automatisch an die jeweiligen Erzeugungsanlagen verkauft, von denen er eingespeist wurde. Sollte weniger Strom in der Energiegemeinschaft verfügbar sein als benötigt wird, erhalten die Teilnehmer ihren Strom weiterhin von ihren individuellen Stromlieferanten. So bleibt alles wie gewohnt.

Sie betreiben eine Photovoltaikanlage – Sie sind Produzent

Nun haben sie die Möglichkeit, ihren erzeugten Strom direkt an ihre Nachbarn oder in der Region zu liefern, ohne Zwischenhändler und zu einem fairen Preis. Wir als Energiegemeinschaft unterstützen sie dabei, indem wir sie mit den Verbrauchern verbinden, die entweder ihre Nachbarn sind oder in den umliegenden Ortschaften leben. Ein festgelegter Preis bietet ihnen und ihren Abnehmern Sicherheit.

Falls die Anlagen keinen Strom erzeugen und ein möglicherweise vorhandener Speicher leer ist, kaufen sie die benötigte Energie entweder zu oder beziehen sie aus der EEG, sofern zu diesem Zeitpunkt noch stromproduzierende Anlagen innerhalb der EEG vorhanden sind.

Sie verbrauchen Strom – Sie sind Konsument

Ab sofort haben sie die Möglichkeit, ihren Strom direkt von ihren Nachbarn oder aus den umliegenden Ortschaften zu beziehen, ohne Zwischenhändler und zu einem fairen Preis. Dadurch können sie einen erheblichen Teil der üblichen Kosten, wie Netznutzungsentgelte, Elektrizitätsabgaben und Ökostromförderungsbeträge, einsparen. Die Anmeldung und Teilnahme sind einfach, und sie können ohne großen Aufwand von den monatlichen Einsparungen profitieren.

Wenn ihre Nachbarn keine oder nur geringe Energiemengen produzieren, beziehen sie ihre Energie wie gewohnt und ohne Einschränkungen bei ihrem herkömmlichen Anbieter.

Teilnehmer profitieren in jedem Fall

Entweder erhalten sie eine Einspeisevergütung von der Energiegemeinschaft oder ihren Stromabnehmern, oder aber sie beziehen Strom aus der Energiegemeinschaft oder von ihrem individuellen Lieferanten.

Das Grundkonzept der Energiegemeinschaft klingt einfach, verständlich und nachvollziehbar. In der Praxis, sei es auf lokaler oder nationaler Ebene, verläuft es jedoch bedauerlicherweise noch nicht ganz so reibungslos, wie wir es uns wünschen würden. Doch als EEGUD, eine starke Energiegemeinschaft, haben wir die Möglichkeit, aktiv an der zukünftigen Entwicklung mitzuwirken, Strompreisschwankungen und Strompreisunsicherheiten entgegenzuwirken und unsere Erfahrungen mit anderen zu teilen.

Das sind die Strompreisvorteile

Für jede kWh-Energie, die ein Teilnehmer aus der EEG bezieht,
  • entfällt die Energieabgabe [EA] (bis 30.06.2023 0,10 ct/kWh; ab 01.07.2023 1,50 ct/kWh);
  • entfällt der Erneuerbaren-Förderbeitrag [EFB] (bis 31.12.2023 0,00 ct/kWh; ab 01.01.2024 1,30 ct/kWh gerundet auf zwei Nachkommastellen);
  • reduziert sich das Netznutzungsentgelt [NNE] um 28% (entspricht 1,72 ct/kWh). Für jede kWh-Energie, die ein/e Teilnehmer in die EEG einspeist.
Für jede kWh-Energie, die ein Teilnehmer in die EEG einspeist,
  • wird eine Einspeisevergütung ausbezahlt von der EEG oder dem Stromabnehmer.

Ihr bestehender Stromvertrag bleibt erhalten – sie müssen nichts kündigen

In der Nacht oder wenn in der EEG mehr Strom benötigt wird, als in die EEG eingespeist wird, beziehen sie als Konsument (Consumer) ihren Strom weiterhin von ihrem Stromlieferanten - wie bisher auch. Gleiches gilt für Produzenten (Prosumer): Wenn in der EEG weniger Strom benötigt wird, als aktuell verfügbar ist, wird ihr überschüssiger Strom nach 15 Minuten an ihren Zählpunkt zurückgeführt und von dort aus an ihren Stromabnehmer weitergeleitet. Sie bleiben also bei ihren bestehenden Verträgen.

Daher nochmals zur Klarstellung: Sie benötigen weiterhin einen Stromliefer- bzw. -abnahmevertrag! Die Vorteile der EEG kommen nur zusätzlich zum Tragen, wenn sie EEG-Strom beziehen oder in die Energiegemeinschaft Strom einspeisen.

Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz

Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz wurde Anfang Juli 2021 beschlossen. Dieses Gesetz macht es möglich, Energie regional zu tauschen.

Unter folgendem Link finden sie das "Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz" im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

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